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SUMMARY:Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Klimafreundliche Trinkwasserversorgung
DESCRIPTION:Ort: Online |\nAm 20. Juli 2026 steht die Antragstellung für den Förderschwerpunkt Klimafreundliche Trinkwasserversorgung auf dem Programm.\nDie Online-Sprechstunden richten sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung über die Kommunalrichtlinie stellen oder ihr Wissen auffrischen möchten. Die Präsentationsfolien der Agentur werden Ihnen im Nachgang zur Verfügung gestellt. Sofern Teilnehmendenzahl und Ablauf es zulassen, können Fragen neben dem Chat auch per Mikrofon und Kamera gestellt werden.\nDas erwartet Sie:\n \n\nFörderinfos: Kurzer Überblick zum Förderbaustein Klimafreundliche Trinkwasserversorgung, ggf. ergänzt durch ein Praxisbeispiel eines bereits geförderten Vorhabens.\nTools und Formulare: Vorstellung der Berechnungsformulare und der Vorhabenbeschreibungen.\nFragerunde und Praxistipps: Zeit für Ihre Fragen – mit konkreten Hinweisen und Tipps der Experten und Expertinnen aus der Förderpraxis. Unsere Tipps: Gern können Sie Ihre Fragen im Voraus auch bei der Anmeldung im Feld "Anmerkung" stellen. \nSchauen Sie sich zuvor das Tutorial zur Antragstellung über easy-online an. Es wird keine Live-Vorstellung des Antragsportals geben.\n\n \nZielgruppen\nVertreter und Vertreterinnen folgender Einrichtungen:\n\nKommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise, auch für ihre rechtlich unselbständigen\nBetriebe und sonstigen Einrichtungen)\nrechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 %\nkommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind\nöffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit\nAusnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen,\nschulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des\nGesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für\nMenschen, jeweils für diese Einrichtungen\nim Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die\nvon ihnen betriebenen Einrichtungen\nReligionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen\nContractoren\nweitere Akteure (zum Beispiel Unternehmen), die Teilnehmende eines Netzwerks werden wollen, mit Ausnahme von natürlichen Personen\nGegebenenfalls Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 23 nach in der Kommunalrichtlinie.)\n\nMehr Informationen

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