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SUMMARY:Kommunalrichtlinie: Klimafreundliche Mobilität
DESCRIPTION:Ort: Online | \nSie haben vor, mit Förderung über die Kommunalrichtlinie ein Klimaschutzprojekt umzusetzen und haben Fragen zum Antragsverfahren?\nIn der Online-Sprechstunde vermitteln die Expertinnen und Experten von der Agentur für kommunalen Klimaschutz und der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG) die wichtigsten Informationen für die erfolgreiche Antragstellung zum Förderschwerpunkt Klimafreundliche Mobilität im Rahmen der KRL.\nAm 24. März 2024 steht die Antragstellung für den Förderschwerpunkt Klimafreundliche Mobilität im Fokus.\nIn den Online-Sprechstunden vermitteln die Experten und Expertinnen der Agentur für kommunalen Klimaschutz und der ZUG die wichtigsten Informationen, zeigen Anleitungen zu Tools und Formularen und geben hilfreiche Praxistipps für die erfolgreiche Antragstellung im Rahmen der KRL. Das Angebot richtet sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung stellen.\nDas erwartet Sie:\n\nFörderinfos*: Kurzer Überblick zu den Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität\nTools und Formulare: Vorstellung der Berechnungsformulare und der Vorhabenbeschreibungen\nFragerunde und Praxistipps: Zwei Fragerunden, in denen Sie offene Punkte klären und sich Praxistipps von den Experten und Expertinnen holen können\n\nUnser Tipp: Notieren Sie sich offene Fragen und stellen Sie diese über den Chat in der Online-Sprechstunde.\nGern können Sie Ihre Fragen im Voraus auch schon bei der Anmeldung im Feld "Anmerkung" stellen.\nZielgruppen\nVertreter und Vertreterinnen folgender Einrichtungen:\n\nKommunen sowie Zusammenschlüsse zwischen diesen, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind,\nrechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind,\nbei Kita- oder Schulträgern,\nan Hochschulen,\nin Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe,\nin gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen,\nin gemeinnützigen Vereinen,\nReligionsgemeinschaften,\nContractoren,\nGgf. Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 36 nach in der Kommunalrichtlinie)\n\nWeitere Informationen und die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier

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