Ort: Online |
Dieses Online-Seminar befasst sich mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB: ...
Ort: Online |
Dieses Online-Seminar befasst sich mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB:
»Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.« (§ 3 (1) BauGB)
Wir setzen uns gemeinsam mit den gesetzlichen Vorgaben auseinander: Was bedeutet förmlich, frühzeitig, verständlich, vollständig, unterrichten, erörtern? Wie können diese Begrifflichkeiten ausgelegt werden und was bedeutet dies konkret für die Gestaltung und Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die Ergebnisse dürften überraschen, denn es zeigt sich, dass Kommunen bislang ihre Gestaltungsmöglichkeiten kaum ausschöpfen. Daher nutzen wir Referenzbeispiele der Referentinnen sowie einen Erfahrungsaustausch in kollegialer Beratung, um neue Wege der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufzuzeigen. Das Spektrum umfasst Beispiele zum Vorbereiten möglichst konfliktfreier Verfahren, zeigt auf, wie ins Stocken geratene Prozesse wieder aufgenommen werden können und wie sich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auch digital gestalten lässt.
Ziel ist es, dass Sie mit neuen Ideen zur zielgerichteten und abwechslungsreichen Gestaltung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung motiviert in den Arbeitsalltag zurückkehren.
Dieses Online-Seminar befasst sich mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB:
»Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwi...
Ort: Online |
Dieses Online-Seminar befasst sich mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB:
»Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.« (§ 3 (1) BauGB)
Wir setzen uns gemeinsam mit den gesetzlichen Vorgaben auseinander: Was bedeutet förmlich, frühzeitig, verständlich, vollständig, unterrichten, erörtern? Wie können diese Begrifflichkeiten ausgelegt werden und was bedeutet dies konkret für die Gestaltung und Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die Ergebnisse dürften überraschen, denn es zeigt sich, dass Kommunen bislang ihre Gestaltungsmöglichkeiten kaum ausschöpfen. Daher nutzen wir Referenzbeispiele der Referentinnen sowie einen Erfahrungsaustausch in kollegialer Beratung, um neue Wege der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufzuzeigen. Das Spektrum umfasst Beispiele zum Vorbereiten möglichst konfliktfreier Verfahren, zeigt auf, wie ins Stocken geratene Prozesse wieder aufgenommen werden können und wie sich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auch digital gestalten lässt.
Ziel ist es, dass Sie mit neuen Ideen zur zielgerichteten und abwechslungsreichen Gestaltung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung motiviert in den Arbeitsalltag zurückkehren.