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Details zur Veranstaltung
Veranstaltungstitel:
Veranstaltungs Datum / Zeit:
Ende (Uhrzeit)

20th Juli, 2026 15:00

Veranstaltungsbeschreibung:

Ort: Online |

Am 20. Juli 2026 steht die Antragstellung für den Förderschwerpunkt Klimafreundliche Trinkwasserversorgung auf dem Programm.

Die Online-Sprechstunden richten sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung über die Kommunalrichtlinie stellen oder ihr Wissen auffrischen möchten. Die Präsentationsfolien der Agentur werden Ihnen im Nachgang zur Verfügung gestellt. Sofern Teilnehmendenzahl und Ablauf es zulassen, können Fragen neben dem Chat auch per Mikrofon und Kamera gestellt werden.

Das erwartet Sie:

 

  • Förderinfos: Kurzer Überblick zum Förderbaustein Klimafreundliche Trinkwasserversorgung, ggf. ergänzt durch ein Praxisbeispiel eines bereits geförderten Vorhabens.
  • Tools und Formulare: Vorstellung der Berechnungsformulare und der Vorhabenbeschreibungen.
  • Fragerunde und Praxistipps: Zeit für Ihre Fragen – mit konkreten Hinweisen und Tipps der Experten und Expertinnen aus der Förderpraxis. Unsere Tipps: Gern können Sie Ihre Fragen im Voraus auch bei der Anmeldung im Feld "Anmerkung" stellen. 
    Schauen Sie sich zuvor das Tutorial zur Antragstellung über easy-online an. Es wird keine Live-Vorstellung des Antragsportals geben.

 

Zielgruppen
Vertreter und Vertreterinnen folgender Einrichtungen:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise, auch für ihre rechtlich unselbständigen
    Betriebe und sonstigen Einrichtungen)
  • rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 %
    kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger (mit
    Ausnahme des Bundes) von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen,
    schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des
    Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für
    Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende oder mildtätige eingetragene Vereine für die
    von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Contractoren
  • weitere Akteure (zum Beispiel Unternehmen), die Teilnehmende eines Netzwerks werden wollen, mit Ausnahme von natürlichen Personen
  • Gegebenenfalls Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 23 nach in der Kommunalrichtlinie.)

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