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Ort: Online | 

Die Bundesregierung hat mit der Mietspiegelreform im Jahr 2022 die Bedeutung von Mietspiegeln als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gestärkt. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind nun erstmals verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Die Reform hat darüber hinaus mit der Einführung einer Mietspiegelverordnung die methodischen Anforderungen an qualifizierte Mietspiegel konkretisiert. So soll vor allem eine rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. Damit können qualifizierte Mietspiegel vor Gericht – anders als in der Vergangenheit – nicht mehr ohne weiteres angezweifelt werden.

Im Rahmen des Pressegesprächs berichtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) über die Umsetzung der Mietspiegelreform und die Verbreitung von Mietspiegeln in Deutschland. Gemeinsam mit dem Institut Wohnen und Umwelt (IWU) und der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) präsentiert das BBSR die neue Arbeitshilfe „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln“. Sie bietet Kommunen konkrete Unterstützung für die rechtssichere Erstellung und Ausschreibung von Mietspiegeln. Zielgruppen sind sowohl kommunale Stellen, die die Mietspiegel selbst erstellen beziehungsweise extern vergeben wollen, als auch kommerzielle Mietspiegelersteller. Die Veröffentlichung entstand im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Ihre Gesprächspartner sind:

  • Matthias Waltersbacher, Referatsleiter für Wohnungs- und Immobilienmärkte im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
  • Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg, Vorsitzender der gif-Mietspiegelkommission
  • Dr. Max-Christopher Krapp, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim IWU, Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt

Das Pressegespräch findet via Webex statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung. Bitte melden Sie sich bis zum 13. Mai 2024 per E-Mail an: christian.schlag@bbr.bund.de 

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